Syndicate

19.05.2000 Anmerkungen zur Ärzte- und Apothekerinitiative wie auch zur Beratung über das KVG (Revision)

Jedes Unternehmen, jeder Unternehmer (also auch die Apotheken und Arztpraxen) ist bestrebt und hat die Aufgabe Gewinn zu machen um
1. Motivierte Mitarbeiter beschäftigen zu können
2. Investition für die Zukunft tätigen zu können

Dabei wird eine Gewinnmaximierung angestrebt. Gewinnmaximierung bedeutet mit möglichst kleinem Aufwand einen möglichst hohen Ertrag bei möglichst niederen Fixkosten - mit anderen Worten - eine hohe Marge zu erzielen. Sollte die Marge auf Grund externer Regulierungen zusammengestrichen werden, so ist beim Bestreben einen gleich hohen Gewinn einzufahren automatisch eine Mengenausweitung die Folge. Wird regulatorisch die Mengenausweitung ebenfalls eingeschränkt so resultiert entweder daraus eine Verminderung der Fixkosten (v.a. Löhne, mit Entlassungen von Personal ist zu rechnen) oder ein geringer Gewinn. Ein geringer Gewinn trägt dazu bei, dass für die Zukunft keine motivierten und guten Leute mehr für die betroffene Branche gewonnen werden können. Im Klartext bedeutet dies für die Medizinalberufe, dass wenn auf Grund regulatiorischer Vorgänge (Tarmed, fixe tiefeTaxpunktwerte, Verbot vom Vertrieb Arzneimittel usw.) die Gewinnaussichten massiv eingeschränkt werden, lassen sich mit der Zeit keine motivierten und guten Leute mehr für die Laufbahn eines Medizinalberufes gewinnen. Es wird nie möglich sein zugleich hochmotivierte, gute und billige Ärzte (nicht gleichzusetzen mit effektiv, effizient und somit günstig) zu generieren. Gute Leistung hat ihren Preis und der Preis kann nicht mittels eines Zeitminutentaktes für alle Marktteilnehmer über einen Leist geschlagen (Gleichmacherei) werden. In der Regel sind gerade die guten Ärzte diejenigen welche ohne grosse Labortestungen, im chirurgischen Bereich mit wenig Fehlleistungen oder Komplikationen auskommen und somit Kostengünstig produzieren. Wenn nun die der Umsatz pro Zeiteinheit für alle Ärzte innerhalb der gleichen Fachrichtung gleich ist, so ist es klar, dass gerade die guten Ärzte darunter leiden (Picasso malte auch nicht für Fr. 50.— die Stunde).
Grundsätzlich soll deshalb der Kontrahierungszwang für die Kassen als ein Steuerelement welches mit freier Marktwirtschaft nichts zu tun hat, aufgehoben werden. Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges führt aber meines Erachtens konsequenter Weise auch zur Aufhebung der Tarifbindung, da eine Tarifbindung ebenfalls mit Marktwirtschaft überhaupt nichts zu tun hat. Eine Arztpraxis, ein Spital lebt weder von Werbung noch von fixen Tarifierungen sondern alleine von der Mund zu Mund Propaganda welche im Bereiche der freien Arztpraxis aus meiner Erfahrung her hervorragend die Qualität einer Praxis in der Gesamtsicht des Marktes (Kundenorientiert) wiedergibt. Der einzelne Gesundheitsplaner ist (GD z.B.) nicht intelligenter agierend als der Markt. Mit anderen Worten, es kann davon ausgegangen werden, dass der Gesundheitsmarkt mit den heute vorhandenen Patientenschutzorganisationen und den mündigen Patienten (dies wird ja immer postuliert) spielt, eine gute Medizinalleistung auch ohne Einflussnahme der Versicherer von einer schlechten unterschieden werden kann.

Medikamentenverkauf durch die Ärzte:
Medikamentenverkauf durch die Ärzte ist ganz klar ein Nebenerwerb, welcher eine gewisse zusätzliche Margenerhöhung pro Zeiteinheit mit sich bringt. Dieser Margengewinn ist natürlich auf der Apothekerseite ebenfalls vorhanden. Wenn von der einen wie von der anderen Seite behauptet wird, es handelt sich hierbei um einen selbstlosen Dienst am Patienten, so stimmt das nur bedingt. Ganz klar wird sein, dass wenn die Margen im Medikamentenverkauf gegen Null tendieren sowohl die Apotheker wie auch die Ärzte darauf verzichten würden die Medikamente abzugeben. Medikamentenverkauf bedeutet auch immer ein wirtschaftliches Risiko (nicht bezahlte Rechnungen ) und auch einen erhöhten Aufwand. Natürlich ist es schneidend wenn man als Arzt ein Beratungsgespräch von 20 Minuten führt und letztendlich Medikamente im Wert von 200.- bis 400.- Franken verschreibt welche dann innerhalb 2 Minuten durch den Apotheker abgegeben werden können und der Apotheker damit einen erheblich höheren Gewinn pro Zeieinheit hat. Umgekehrt finden in den Apotheken häufig lange Beratungsgespräche statt welche überhaupt keinen Einkauf zur Folge haben. Hier ist eine Mischrechnung anzustreben: ein möglicher Ansatz wäre, dass die Ärzteschaft gehalten werden könnte ihre Medikamente welche zum Weiterverkauf an die Patienten bestimmt sind direkt über eine von Ihnen ausgewählte, nahegelegene Apotheke zu beziehen (Teilen und Herrschen). Damit geht ein Teil der Marge auch an den lagerhaltenden Apotheker. Ob ein Apothekensterben von kleinen, schlechtorganisierten Apotheken damit nicht stattfindet ist allerdings fraglich, die überlebenden garantieren jedoch eine hohe Effizienz zusammen mit den nun mit Ihnen kollaborierenden Aerzten.
Solange allerdings von der Eidgenossenschaft bzw. von den Kantonsregierungen bezüglich der Bestimmung des Taxtpunktwertes Tarmed keine klare Regelung getroffen wird, ist nicht damit zu rechnen, dass im Bereich des Arzneimittelverkaufes sich die Fronten wesentlich aufweichen werden. Für beide Seiten bedeutet ein jetziges Nachgeben den Kauf der Katze im Sack.