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Kommentar SÄZ 13/2005 Ausstieg aus dem heutigen KVG anstelle der häppchenweisen Symptomtherapie

Das jetzige Flickwerk, welches in regelmässigen Abständen durch Bundesbern weiter zusammenzerpflastert wird und den Namen KVG trägt, ist tatsächlich fernab jeder marktwirtschaftlichen Realität und wird für die Leistungserbringer wie auch die Leistungsempfänger und wahrscheinlich auch Versicherer zunehmend untragbar. In Bundesbern macht sich meines Erachtens auch zunehmend die Angst der Parlamentarier um ihre eigene mögliche Wiederwahl, sprich der Klientelismus breit. Diese Angst drängt die hohen Räte zurück in die Schützengräben, anstatt sie zu einem ausholenden Befreiungsschlag zu motivieren. Dauernd wird versucht, das Vierecksverhältnis zwischen Staat, Versicherer, Leistungserbringer und Leistungsempfänger am Laufen zu halten. Marktwirtschaftlich ist es am besten, wenn solche polyedrischen Verhältnisse auf eine Zweierpartnerschaft mit klaren Fronten reduziert werden.Tatsächlich sind nun die beiden wichtigsten Teilnehmer des Gesundheitssystems, nämlich der Leistungserbringer und der Leistungsbezüger, als Partner einer frischen marktwirtschaftlichen Brise ausgesetzt.Eine andere Idee wäre zusätzlich, dass die jetzigen Krankenkassenprämien, welche sich theoretisch betrachtet aus einem Franchisebetrag, aus einem Niedrigrisikobetrag und einem Grossrisikobetrag zusammensetzen, derartig umgestaltet werden, dass der Patient lediglich seinen Teil Grossrisikobetrag an die Kasse bezahlen muss und die Franchise bzw. die Niedrigrisikobeträge in eine neu massiv erhöhte Franchise einfliessen. Damit wären mit einem Schlag die Bagatell-erkrankungen und auch die Bagatellmedikatio-nen vom Tisch. Kostentreibende Arztbesuche, um ein Medikament doch noch über die Kasse laufen zu lassen, würden somit entfallen. Was der Leistungsempfänger oder besser -bezüger nicht verbraucht, hat er cash in der Tasche. Braucht er mehr, so kommt zum Beispiel ab Fr. 3000.- kumuliertem Jahresbezug die Grossrisikoversicherung zum Zug. Langfristig sorgt so der Leistungsbezüger im Bagatellbereich selber für möglichst günstige Gesundheitskosten, der Schwerkranke hingegen zahlt auch nicht mehr als heute, ist er doch durch die Krankenkasse solidarisch nach oben abgedeckt.