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11.03.2006 Kommentar zu Spitallisten

Ist die Angst berechtigt, dass von Seiten der staatlichen Lenkungsorgane eine Bevorzugung der staatlichen Häuser erreicht werden soll umso einer Staatsmedizin auf Kosten der privaten Leistungsanbieter im Gesundheitswesen Vorschub zu leisten ?Zwar zeigt die herausgegebene Spitalliste nicht direkt eine Benachteiligung der Privathäuser, sind doch im Kanton Zürich lediglich zwei private Kliniken von der Streichung betroffen, gegenüber mehreren öffentlich-rechtlichen Spitälern. Die Marktverzerrung findet nicht auf Ebene der Spitalliste sondern viel mehr im Bereiche der Tarifpolitik statt, wo im Vergleich zu den Privatkliniken die ja voll kostendeckend arbeiten müssen in den öffentlich-rechtlichen Spitälern die Allgemein- und Halbprivatpatienten bezüglich der ärztlichen, wie auch der Spitalleistung durch den Steuerzahler ganz erheblich mitsubventioniert werden. Dabei ist von effektiven Tageskosten (Investitions- und Betriebskosten) eines allgemeinen Bettes von 1000 - 1500 sFr.auszugehen. Damit findet eine eindeutige Marktverzerrung mit Dumpingpreisen zu Gunsten der öffentlichen Spitäler statt. Dies ermöglicht so wohl den freiberuflichen Aerzten, sowie auch den privaten Häusern im Allgemein- und Halbprivatsektor kaum zu gleichen Preisen anzubieten, ob wohl natürlich die Kosten, wenn man sie korrekt durchrechnet in den staatlichen Häusern mindestens auf gleichem Niveau anzusiedeln sind, wie im privatrechtlichen Bereich. Da es sich speziell beim allgemeinen Tarif um einen Sozialtarif handelt (dies wird häufig unterschlagen) ist ein kostendeckendes arbeiten von nichtsubventionierten Aerzten und Kliniken in diesem Marktsegment kaum mehr möglich.Es gilt in Zukunft vor allem der freiheitlichen Ausübung der Gesundheitsberufe (sowohl ärztlich, wie auch im nichtärztlich) keinerlei Einengungen aufzubürden, sondern im Gegenteil sämtlichen Mitbewerbern zu gleichlangen „Spiessen“ zu verhelfen. Dannzumal wird sich rasch zeigen, welche Spitäler und welche Aerzte zu guten Konditionen eine gute Medizin bieten. Eine Spitalliste würde sich so mit der Zeit selbständig erübrigen. Grundsätzlich wird eine Lenkung der Gesundheitskosten von Oben verordnet immer als ungerecht empfunden.In der Schweiz wird es medizinische Notstandsgebiete geben, welche aufgrund von Spitalschliessungen aus Ihren eigenen Augen gesehen, spitalmässig unterversorgt sein werden. Sollte eine Region dieses Gefühl haben, muss ihr freigestellt bleiben, ob sie selber ein Spital mitfinanzieren will. Hier eine Negativliste herauszugeben ist meines Erachtens falsch und mit einer Einnengung des Marktes verbunden indem eine Konkurrenz unter den Spitälern von vorneherein unterbunden wird (Konkurrenz wird per Dekret) ausgeschaltetMarktwirtschaft bedeutet, dass sich sämtliche Marktteilnehmer dem Markt unter gleichen Bedingungen stellen müssen und dass es keine geschützten Orte geben kann, weder auf der Kostenträgerseite, wie auch auf der Anbieterseite im öffentlich-rechtlichen Dienst. Dies bedingt einererseits faire Ansätze in der Tarifierung vor allem im ambulanten tageschirurgischen Bereich und andererseits aber auch eine freie Prämiengestaltung durch die Kassen. So wird kostengünstiges Arbeiten mit möglichst vielen ambulanten Eingriffen im medizinischen Sektor sowie eine genau kalkulierte Prämienpolitik unterstützt werden.Die bisher von den Kantonsregierungen vorgelegten Spitallisten sind trotz den obengenannten Punkten im Grossen und Ganzen als Vernünftig anzusehen, fördern aber den Markt zwischen den einzelnen Spitälern in keiner Weise (insbesondere der öffentlichen) sondern schränken ihn durch Ausdünnung der Konkurrenz monopolartig ein. Als weiteres Vorgehen sind keinerlei restriktiven Spitallisten von Seiten der Kantone zu erstellen, hingegen ist jeglichen Protektionen von öffentlich-rechtlichen Spitalbettern entschieden entgegen zu treten. Damit wird sich die sicherlich zu dicht besiedelte „Spitalflora“ von selbst ausdünnen. Entsprechende Tarifabsprachen können dann jeweils zwischen den Spitalträgern sowie den kantonalen Aerztegesellschaften für die Aerzte einerseits und den Versicherungen andererseits direkt stattfinden. Das durch die nicht mehr durchgeführte Subvention der öffentlich-rechtlichen Spitälern eingesparte Geld kann zur Subventionierung von Krankenkassenprämien eingesetzt werden wie dies im KVG vorgesehen ist.